14.1. Der Käufer wird RMG unverzüglich über jede Klage eines Dritten gegen den Käufer wegen einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung eines Rechtes Geistigen Eigentums, einschließlich gültiger Patente oder Urheberrechte, informieren, soweit sie mit der von RMG gelieferten Leistung in Verbindung steht. RMG wird nach freiem Ermessen entscheiden, ob sie den Käufer schadlos halten will. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, RMG zur Verteidigung gegen die Klage zu ermächtigen und RMG alle zur Verteidigung notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. RMG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für ohne die schriftliche Zustimmung RMGs abgeschlossene Vergleiche, Verzichte, Anerkenntnisse oder sonstige Vereinbarungen. RMG haftet nicht für (a) Patent- oder Urheberrechtsverletzung oder sonstige Verletzungen geistigen Eigentums bei nach Design, Zeichnungen oder Herstellungsspezifikationen des Käufers gefertigten Leistungen; (b) Leistungen, die abweichend von ihrem ordnungsgemäßen Zweck genutzt werden; (c) Forderungen aus Zuwiderhandlungen, die aus der Verbindung einer nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Leistung mit einer nicht von RMG zur Verfügung gestellten Leistung resultieren;(d) die Nutzung einer anderen als der von RMG ausgegebenen letzten Version eines Software‐Produkts oder (e) eine Veränderung des Produkts, die nicht von RMG vorgenommen wurde.
14.2. Wenn ein gerechtfertigter Anspruch gegen eine Leistung geltend gemacht wird, ist RMG nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten berechtigt (a) das Recht, die Leistung weiterhinzu nutzen, für den Käufer zu beschaffen oder (b) die Leistung zu ersetzen oder so zu verändern, dass keine Rechte Geistigen Eigentums verletzt werden. Wenn ein Anspruch aus Patent‐, Urheberrechtsverletzung oder Verletzung eines sonstigen Rechts Geistigen Eigentums gegen ein Produkt bzw. eine Leistung erhoben wird, ist RMG berechtigt, die Auslieferung von solche Rechte verletzenden Produkten bzw. Leistungen einzustellen.
14.3. Falls RMG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verletzung der Rechte Geistigen Eigentums zu verantworten hat, ergeben sich keine weitergehenden als die ggf. nach zwingendem Recht geltenden und die in diesen AGB aufgeführten Haftungs- und Schadloshaltungs-/Freistellungsregelungen.
14.4. Falls die Leistung, die aufgrund bestehender Rechte Geistigen Eigentums Dritter nicht erbracht werden kann, essentiell für die Erfüllung des Vertragszweckes ist, beraten die Parteien über geeignete Maßnahmen, wie der Zweck des Vertrages zu erfüllen ist. Falls der Vertragszweck nicht ohne erheblichen Mehraufwand erreicht werden kann, gelten die Bestimmungen zum Vertragsende aufgrund anhaltender Force Majeure.
14.5. Für den Fall, dass im Rahmen der Angebotserstellung und/oder Auftragserfüllung der Käufer RMG Informationen, einschließlich Software, Geräte oder andere materielle oder nicht materielle Güter/Gegenstände überlässt und diese Rechte Geistigen Eigentums (einschließlich Patente und Gebrauchsmuster) Dritter Parteien verletzen, ist RMG schadlos zu halten. Falls die für Angebotserstellung/Auftragsausführung überlassenen Güter/Gegenstände, die Rechte Geistigen Eigentums verletzen, essentiell für die Erfüllung des Vertragszweckes sind, beraten die Parteien über geeignete Maßnahmen, wie der Zweck des Vertrages erfüllt werden kann.